Die Berechnung der Kosten für den Zahnersatz orientiert sich an einem Befund. Der Zahnarzt stellt nach seiner Untersuchung einen bestimmten Sachverhalt fest, z. B. „es fehlt ein Backenzahn.“ Ein Sachverständigengremium hat die Befunde im Auftrag des Gesetzgebers systematisiert und in Klassen eingeteilt. Diese beschreiben, mit welchen technischen Mitteln ein bestimmter Befund „in der Regel“ zu behandeln ist. Daraus abgeleitet erklärt sich der Begriff „Regelversorgung“. An dieser Regelversorgung orientiert sich die Höhe des Festzuschusses der Krankenkasse. Als Patient können Sie frei entscheiden, welchen Zahnersatz Sie wählen. Den Zuschuss Ihrer Krankenkasse behalten Sie auch dann, wenn Sie sich für eine höherwertige Versorgung entscheiden sollten.
Sie haben Fragen?
Ihr Wohl liegt uns am Herzen. Nehmen Sie Kontakt auf und wir stehen Ihnen bei allen Fragen zur Seite. Einfach das nebenstehende Formular ausfüllen. Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen und finden eine individuelle Lösung.
Kontakt
Flemming Erleben