Kostenerstattung für Zahnersatz

Die wichtigsten Begriffe im Überblick

Festzuschusssystem

Seit 2005 gilt für gesetzlich Krankenversicherte das befundorientierte Festzuschusssystem für Zahnersatz. Im Rahmen dieses Gesetzes sind Sie als Patient bei der Wahl ihres Zahnersatzes frei – die Festzuschüsse ändern sich dadurch allerdings nicht, d.h. Sie erhalten von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse immer einen festen Zuschuss von derzeit ca. 50 Prozent der so genannten Regelversorgung. Mit der Regelversorgung ist die festgelegte Standard-Therapie für einen bestimmten Befund gemeint. Einfach ausgedrückt bedeutet dies: Ihre Kasse übernimmt ca. 50 Prozent der Kosten für die Grundversorgung (Regelversorgung), das ist die laut Gesetzgeber festgelegte ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung mit Zahnersatz. Die restlichen Kosten müssen Sie selbst tragen.

Heil- und Kostenplan

Gesetzlich Krankenversicherte erhalten von ihrem Zahnarzt, wenn Sie Zahnersatz benötigen, einen unentgeltlichen sogenannten Heil- und Kostenplan (HKP). Darin sind der Befund, die Regelversorgung, die tatsächlich geplante Behandlung und die voraussichtlichen Kosten anzugeben. Damit ist der Heil- und Kostenplan Grundlage für die Entscheidung Ihrer Krankenkasse, wie hoch der Zuschuss für Sie ausfällt. Er muss vor Beginn der Behandlung von Ihrer Krankenversicherung genehmigt werden und hat eine Gültigkeit von 6 Monaten.

Bonusheft

Grundsätzlich hat jeder gesetzlich Versicherte Anspruch auf ein Bonusheft. Dieses Bonusheft stellt Ihnen Ihr Zahnarzt aus und dokumentiert darin Ihre regelmäßigen, jährlichen Kontrolluntersuchungen. Ob, und in welchem Umfang Sie Ihr Bonusheft nutzen, können Sie selbst entscheiden. Allerdings ist es wichtig zu erwähnen, dass ein regelmäßig geführtes Bonusheft wortwörtlich bares Geld wert ist, wenn Sie Zahnersatz benötigen. Denn Patienten mit regelmäßig geführtem Bonusheft bekommen zum gesetzlichen Festzuschuss ihrer Krankenkasse einen Extra-Zuschuss (Bonus). Was genau bedeutet das für Sie? Wenn Sie mithilfe Ihres Bonushefts nachweisen können, dass Sie über einen Zeitraum von fünf Jahren die regelmäßigen Kontrollbesuche bei Ihrem Zahnarzt lückenlos wahrgenommen haben, erhöht sich der Festzuschuss zum Zahnersatz um 20 Prozent. Können Sie diese Kontrolluntersuchungen über einen Zeitraum von 10 Jahren nachweisen, erhöht sich der Zuschuss Ihrer Krankenversicherung um 30 Prozent.

Dieser Extra-Zuschuss mithilfe des Bonusheftes bezieht sich bei der Berechnung auf den Festzuschuss im Rahmen der Regelversorgung, also 20 bzw. 30 Prozent von 50 Prozent. So ergibt sich am Ende aktuell ein tatsächlich möglicher Zuschuss von maximal 65 Prozent der Gesamtkosten.

KostenverteilungFestzuschuss ohne BonusFestzuschuss + 20% BonusFestzuschuss + 30% Bonus
Durchschnittliche Gesamtkosten
(=Zahnarzthonorar + Laborkosten)
1.051€1.051€1.051€
Festzuschuss für Regelversorgung
(=Anteil der Krankenkasse)
461€553€599€
Eigenanteil des Patienten590€498€452€
Härtefallregelung

Gesetzlich Versicherte sollen durch die Eigenbeteiligung zum Zahnersatz nicht unzumutbar belastet werden. Aus diesen Gründen ermöglicht die Härtefallregelung, dass Menschen, die mit Zahnersatz versorgt werden müssen, sich diesen aber aufgrund ihres niedrigen Einkommens nicht leisten können, trotzdem eine optimale Versorgung erhalten. Deshalb werden sie beim Zahnersatz weitgehend von den Eigenanteilen befreit.

Eine solche unzumutbare Belastung liegt dann vor, wenn Ihr monatliches Bruttoeinkommen die Grenze von 1.246,00 Euro (bei zwei Personen 1.713,25 Euro und für jede weitere Person zuzüglich 311,50 Euro) nicht übersteigt. Diese Zahlen gelten für 2019. Patienten, die unter die Härtefallregelung fallen, bekommen von ihrer Krankenkasse den doppelten Festzuschuss erstattet. Bleibt der Patient mit der Wahl seines Zahnersatzes in der Regelversorgung (ausreichend, zweckmäßig, wirtschaftlich), dann erstattet ihm die Krankenkasse die tatsächlich entstandenen Kosten und er hat KEINEN Eigenanteil zu leisten.

Kostenvoranschlag

Jeder Zahnersatz wird individuell nach Ihren speziellen Wünschen und anatomischen Gegebenheiten hergestellt. Das heißt, jedes neu gefertigte Produkt ist ein Unikat.

Den Preis für Ihr Unikat können wir erst nach Absprache mit Ihrem Zahnarzt berechnen. Für einen realistischen Kostenvoranschlag wählen Sie deshalb bitte mit dem Zahnarztfinder einen Zahnarzt in Ihrer Umgebung aus und vereinbaren Sie einen Termin für ein Beratungsgespräch. Erst auf Basis der zahnmedizinischen Diagnose können wir mit Ihnen und Ihrem Zahnarzt die optimale Behandlung für Sie bestimmen und Ihnen auch erst dann einen realistischen Preis nennen. Bei der Erstellung von Kostenvoranschlägen ohne Absprache mit Ihrem Zahnarzt können sich Preise ergeben, die von den tatsächlichen Kosten der Versorgung abweichen und im Nachhinein zu bösen Überraschungen führen.
Nur vage Aussagen zu Preisen zu machen entspricht weder unserer Philosophie bei Flemming Dental noch der unserer Partnerzahnärzte. Unser gemeinsames Ziel ist eine seriöse Beratung und qualitativ hochwertiger Zahnersatz „Made in Germany“ für ein langlebiges Ergebnis.

Sie möchten Ihren Zahnersatz finanzieren? Mit der Zahnersatzfinanzierung PayDent erleichtern wir Ihnen die Entscheidung für eine bestmögliche Versorgung, da Sie die Eigenanteile oder Zuzahlungen einfach und bequem finanzieren können – und das ab 0 Prozent Zinsen.