Zahnbrücke

Verlieren Sie einen oder mehrere Zähne, stehen mehrere Alternativen für Zahnersatz zur Wahl. Im Rahmen der Regelversorgung ist dies die herausnehmbare Zahnbrücke (Teilprothese), die ihren Halt durch an den Nachbarzähnen befestigten Klammern erhält. Eine hochwertigere Form der Versorgung sind die festsitzende Zahnbrücke oder Implantate. Beide Varianten sind ein äußerst ästhetischer Zahnersatz. Entscheiden Sie sich für hochwertigen und vor allem festsitzenden Zahnersatz in Form einer Brücke, benötigt der Zahnarzt seitlich der Gebisslücke stabile Pfeilerzähne. Sind diese nicht vorhanden, ist die Brückenversorgung durch Setzen von Implantaten möglich. Zur Gewährleistung einer ausreichenden Stabilität und um eine zu hohe Belastung der Pfeilerzähne zu verhindern, ersetzt eine Zahnbrücke im Regelfall nicht mehr als vier Zähne. Die Basis einer Zahnbrücke bildet der Brückenkörper. Dieser besteht aus den beiden Zahnkronen für die Pfeilerzähne und den damit fest verbundenen Brückengliedern, die den Zahnersatz darstellen. Je nach Qualität kommen die unterschiedlichsten Materialien zum Einsatz. Die Verblendung erfolgt mit Keramik, wobei es sich um eine Privatleistung handelt. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt ausschließlich die Keramikverblendung einer Brücke im sichtbaren Frontzahnbereich. Um die Zahnbrücke einsetzen zu können, ist eine Präparation der Pfeilerzähne durch Beschleifen nötig. Nach dieser Maßnahme wird die Brücke aufgesetzt und unter Verwendung eines speziellen Klebstoffes dauerhaft mit den präparierten Zähnen verbunden. Die Regelversorgung umfasst ausschließlich die bereits zu Eingang erwähnte herausnehmbare Zahnbrücke (Teilprothese), die ihren Halt durch Klammern an den benachbarten Zähnen findet. Problematisch an dieser Lösung ist die starke Belastung der Nachbarzähne, da diese Form der Zahnbrücke einer kontinuierlichen Bewegung unterliegt. Diese überträgt sich auf die Pfeilerzähne, die sich dadurch im Zahnbett lockern können.
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